Amtstafel

Beschluss der Regierung der ČR Nr. 332/2012, über die materielle Sicher-stellung der Tätigkeit der Ethik-Kommission der Tschechischen Republik für die Würdigung der Teilnehmer des Widerstandskampfes und des Wi-derstandes gegen den Kommunismus

Die Regierung fasste auf ihrer Sitzung am 9. Mai 2012 den Beschluss Nr. 332/2012 , über die materi-elle Sicherstellung der Tätigkeit der Ethik-Kommission der Tschechischen Republik für die Würdi-gung der Teilnehmer des Widerstandskampfes und des Widerstandes gegen den Kommunismus, nach welchem, unter anderem, das Amt der Regierung der ČR, als auch die Ethik-Kommission zu verfahren hat.

REGIERUNG DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK BESCHLUSS DER REGIERUNG DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK

vom 9. Mai 2012 Nr. 332

über die materielle Sicherstellung der Tätigkeit der Ethik-Kommission der Tschechi-schen Republik für die Würdigung der Teilnehmer des Widerstandskampfes und des Widerstandes gegen den Kommunismus

Die Regierung

I. genehmigt

  1. die Gewährleistung sämtlicher Aktivitäten im Zusammenhang mit der organisatori-schen, fachlichen und materiellen Sicherstellung der Tätigkeit der Ethik-Kommission der Tschechischen Republik für die Würdigung der Teilnehmer des Widerstandskamp-fes und des Widerstandes gegen den Kommunismus (weiter nur „Ethik-Kommission“) durch das Amt der Regierung der Tschechischen Republik,
  2. die finanzielle Sicherstellung der Ausübung der Tätigkeit der Ethik-Kommission im Jahre 2012, und zwar durch Überweisung von Budgetmitteln aus dem Kapitel Allge-meine Kassenverwaltung, dem Posten Regierungsbudgetreserve, wie in der Anlage dieses Beschlusses angeführt;

II. erlegt auf

  1. dem Finanzminister a) auf der Grundlage des Ersuchens des Leiters des Amtes der Regierung den Transfer der Budgetmittel gemäß Punkt I/2 dieses Beschlusses durchzuführen, b) in Zusammenarbeit mit dem Leiter des Amtes der Regierung die finanzielle Sicher-stellung der Ausübung der Tätigkeit der Ethik-Kommission in das Budget des Kapitels 304 – Amt der Regierung der Tschechischen Republik – im Entwurf des Staatshaus-haltes der Tschechischen Republik für das Jahr 2013 und in der mittelfristigen Per-spektive des Staatshaushaltes für das Jahr 2014 und 2015 sowie in den Jahren 2016 und 2017 so zu projizieren, wie in der Anlage 1. Dieses Beschlusses angeführt,
  2. dem Leiter des Amtes der Regierung a) die Realisierung der Maßnahmen zur Erfüllung des Punktes I dieses Beschlusses zu gewährleisten, b) der Regierung bis zum 31. Dezember 2016 einen Vorschlag bzgl. des weiteren Ver-fahrens im Zusammenhang mit der Notwendigkeit der Sicherung der finanziellen Mit-tel für die organisatorische, fachliche und materielle Sicherstellung der Tätigkeit der Ethik-Kommission und dem hiermit zusammenhängenden Bedarf der Erhöhung des Budgetkapitels des Amtes der Regierung der Tschechischen Republik zu unterbreiten.

Durchzuführen durch:

den Finanzminister,

den Leiter des Amtes der Regierung

gez. Ministerpräsident RNDr. Petr Nečas

Gesetz Nr. 262/2011 Slg., über die Teilnehmer des Widerstandskampfes und des Widerstandes gegen den Kommunismus

Am 17. November 2011 erlangte das Gesetz Nr. 262/2011 Slg., über die Teilnehmer des Widerstand-kampfes und des Widerstandes gegen den Kommunismus Gültigkeit, mit welchem die Ethik-Kommission der Tschechischen Republik für die Würdigung der Teilnehmer des Widerstandskampfes und des Widerstandes gegen den Kommunismus errichtet wurde, und nach welchem sie sich richtet.

Gemäß dem Gesetz Nr. 106/1999 Slg., über den freien Zugang zu Informa-tionen, veröffentlichte Informationen

Gemäß der Best. § 5 des Gesetzes Nr. 106/1999 Slg., über den freien Zugang zu Informatio-nen, ist die Ethik-Kommission verpflichtet, nachstehende Informationen zu veröffentlichen.

Die Ethik-Kommission der Tschechischen Republik für die Würdigung der Teilnehmer des Widerstandskampfes und des Widerstandes gegen den Kommunismus (weiter nur „Ethik-Kommission“) ist ein eigenständiges und unabhängiges Verwaltungsorgan, welches durch das Gesetz Nr. 262/2011 Slg., über die Teilnehmer des Widerstandkampfes und des Widerstandes gegen den Kommunismus (§ 7 Abs. 1) (weiter nur weiter nur Gesetz Nr. 262/2011 Slg.) kon-stituiert wurde, und entscheidet über Berufungen gegen die Entscheidungen des Ministeriums für Verteidigung der ČR bzgl. der Ablehnung von Anträgen auf Erteilung der Bescheinigung der Teilnahme am Widerstandskampf und am Widerstand gegen den Kommunismus sowie über Berufungen gegen die Entscheidung über die Aufhebung dieser Beurkundung.

Die Ethik-Kommission besteht aus neun Mitgliedern. Jeweils zwei Mitglieder werden durch die Abgeordnetenkammer des Parlaments der ČR, den Senat des Parlaments der ČR, die Re-gierung der ČR und den Rat des Instituts für das Studium totalitärer Regime gewählt und abberufen, ein Mitglied wird durch den Präsidenten der Republik ernannt und abberufen. Der Vorsitzende der Ethik-Kommission wird durch die Regierung aus den Reihen der durch die Regierung gewählten Mitglieder gewählt und abberufen. Die Mitglieder der Ethik-Kommission werden für eine Funktionsperiode von fünf Jahren gewählt. Niemand kann mehr als zweimal nacheinander gewählt werden. Den Wirkungsbereich der Ethik-Kommission re-gelt die Bestimmung § 7 des Gesetzes Nr. 262/2011 Slg., über die Teilnehmer des Wider-standkampfes und des Widerstandes gegen den Kommunismus.

  1. Grund und Art der Gründung der verpflichteten Person, einschließlich der Bedingun-gen und Prinzipien, nach denen sie ihre Tätigkeit betreibt: Die Ethik-Kommission wird durch das Gesetz Nr. 262/2011 Slg. (§ 7) errichtet. Der Grund ihrer Gründung ist der Bedarf, ein unabhängiges Verwaltungsorgan zu konstituieren, das die Entscheidung des Ministeriums für Verteidigung, mit welcher ein Antrag auf Ausgabe der Beurkundung der Teilnahme am Widerstandkampf und am Widerstand gegen den Kommunismus abgelehnt wurde, oder die Entscheidung überprüft, mit welcher eine bereits erteilte Beurkundung aufgehoben wurde. Die Bedingungen und Prinzipien, nach denen sich die Ethik-Kommission bei ihrer Tä-tigkeit richtet, regeln das Gesetz Nr. 262/2011 Slg., Verwaltungsordnung und weitere hiermit in Zusammenhang stehende Gesetze.
  2. Beschreibung der Organisationsstruktur, Ort und Art der Erlangung der entsprechen-den Informationen, wo ein Antrag oder eine Beschwerde eingebracht, ein Vorschlag unterbreitet, eine Anregung oder ein anderes Anliegen vorgetragen oder Entscheidun-gen über die Rechte und Pflichten der Personen in Empfang genommen werden kön-nen: Die Ethik-Kommission besteht aus neun Mitgliedern, an deren Spitze der Vorsitzende steht, der durch die Regierung unter den durch die Regierung gewählten Mitgliedern gewählt und abberufen wird. Informationen zur Tätigkeit der Kommission sind an der Amtstafel der Ethik-Kommission, die im Gebäude des Amtes der Regierung – nábřeží Edvarda Beneše 4, 118 01 Prag 1 – Kleinseite befindlich ist, sowie auf den Internetsei-ten www.etickakomisecr.cz und auf den Seiten des Amtes der Regierung der ČR in der Sektion Beratungs-, Arbeits- und andere Organe, deren Tätigkeit das Amt der Re-gierung der ČR gewährleistet, verfügbar. Die Möglichkeit, einen Antrag oder eine Be-schwerde einzubringen, einen Vorschlag zu unterbreiten, eine Anregung oder ein an-deres Anliegen vorzutragen oder Entscheidungen über die Rechte und Pflichten der Personen in Empfang zu nehmen, sofern sie die Tätigkeit der Ethik-Kommission be-treffen, besteht
    1. in urkundlicher Form unter der Anschrift: nábřeží Edvarda Beneše 4, 118 01 Prag 1 – Kleinseite (die Eingabe ist an die Ethik-Kommission zu richten),
    2. in elektronischer Form mittels des elektronischen Datenschließfaches der Ethik-Kommission: 3kfc3xg oder mittels der elektronischen Aufgabestelle des Amtes der Regierung der ČR unter der Adresse: edesk@vlada.cz,
    3. persönlich unter der Anschrift: nábřeží Edvarda Beneše 4, 118 01 Prag 1 – Kleinseite.
  3. Ort, Frist und Art, wo und wie ein Rechtsmittel gegen Entscheidungen der verpflichte-ten Rechtsperson über die Rechte und Pflichten der Personen eingelegt werden kann, und zwar einschließlich der ausdrücklichen Nennung der Anforderungen, die in die-sem Zusammenhang an den Antragsteller gestellt werden, sowie Beschreibung der Verfahren und Regeln, die bei diesen Tätigkeiten einzuhalten sind, sowie Kennzeich-nung des entsprechenden Formulars und Art und Ort, wie und wo ein solches Formu-lar erhältlich ist: Gemäß der Best. § 91 Abs. 1 der Verwaltungsordnung ist eine weitere Berufung gegen die Entscheidung der Ethik-Kommission nicht möglich. Der Antrag aus Wiederauf-nahme des Verfahrens, welches mit Beschluss der Ethik-Kommission über die Beru-fung abgeschlossen wurde, kann bei der Ethik-Kommission in der Weise gemäß Punkt 2 eingebracht werden. Der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens wird gemäß der Best. § 100 ff. der Verwaltungsordnung beurteilt.
  4. Verfahren, welches die verpflichtete Rechtsperson bei der Erledigung aller Anträge, Ersuchen und anderer Anliegen der Bürger einzuhalten hat, und zwar einschließlich der entsprechenden, einzuhaltenden Fristen: Die Ethik-Kommission verfährt bei ihrer Entscheidungsfindung neben den Vorschrif-ten der verfassungsmäßigen Ordnung gemäß dem Gesetz Nr. 262/2011 Slg., und ge-mäß der Verwaltungsordnung, ggf. gemäß den hiermit in Zusammenhang stehenden Rechtsvorschriften.
  5. Übersicht der wichtigsten Vorschriften, nach denen die verpflichtete Rechtsperson insbesondere handelt und entscheidet, welche das Recht, Informationen zu verlangen, und die Pflicht, Informationen zu gewähren, festlegen, und welche die weiteren Rech-te der Bürger in Bezug auf die verpflichtete Rechtsperson regeln, und zwar einschließ-lich der Informationen, wo und wann diese Vorschriften zur Einsichtnahme zur Ver-fügung gestellt werden: Die Ethik-Kommission verfährt bei ihrer Entscheidungsfindung neben der verfas-sungsmäßigen Ordnung gemäß dem Gesetz Nr. 262/2011 Slg. und gemäß der Verwal-tungsordnung, ggf. gemäß den hiermit in Zusammenhang stehenden rechtlichen und anderen Vorschriften. Gesetz Nr. 262/2011 Slg. Beschluss der Regierung der ČR Nr. 332/2012, über die materielle Sicherstellung der Tätigkeit der Ethik-Kommission der Tschechischen Republik für die Würdigung der Teilnehmer des Widerstandskampfes und des Widerstandes gegen den Kommunismus. Geschäftsordnung der Ethik-Kommission der Tschechischen Republik für die Würdi-gung der Teilnehmer des Widerstandskampfes und des Widerstandes gegen den Kommunismus. Bei der Gewährung von Informationen verfährt die Ethik-Kommission gemäß dem Gesetz Nr. 106/1999 Slg., über den freien Zugang zu Informationen.
  6. Tarifsätze für die Gewährung von Informationen: Die Ethik-Kommission gewährt Informationen zu ihrer Tätigkeit im Sinne des Geset-zes Nr. 106/1999 Slg., über den freien Zugang zu Informationen, unentgeltlich.
  7. Jahresbericht für das vorangegangene Kalenderjahr zur Tätigkeit im Bereich der Ge-währung von Informationen:
  8. Die Ethik-Kommission eröffnete die Tätigkeit auf ihrer ersten Tagung am 11. Juni 2012 und ihr erster Jahresbericht wird auf diesen Seiten im letzten Quartal des Jahres 2012 veröffentlicht.
  9. Ausschließliche, gemäß der Best. § 14a Abs. 4 des Gesetzes Nr. 106/1999 Slg., über den freien Zugang zu Informationen gewährte Lizenzen: Die Ethik-Kommission hat bisher keine ausschließliche Lizenz erteilt.
  10. Beschlüsse des übergeordneten Organs über die Höhe der Zahlungen, gefasst gemäß der Best. § 16a Abs. 7: Im Hinblick darauf, dass die Ethik-Kommission Informationen unentgeltlich gewährt, wurden keine derartigen Beschlüsse gefasst.
  11. Elektronische Anschrift der Aufgabestelle der Ethik-Kommission: edesk@vlada.cz.

Jahresbericht der Ethik-Kommission für das Jahr 2012 gemäß der Best. § 18 des Gesetzes Nr. 106/1999 Slg., über den freien Zugang zu Informationen

Anzahl der eingebrachten Anträge auf Informationen und Anzahl der getroffenen Entscheidungen im Sinne der Ablehnung des Antrages: 6/0

Anzahl der eingelegten Berufungen gegen die Entscheidung: 0

Abschrift der wesentlichen Teile eines jeden Urteils in der Sache der Überprüfung der Gesetzmäßig-keit der Entscheidung der verpflichteten Rechtsperson im Sinne der Ablehnung des Antrages auf Ge-währung von Informationen und Übersicht aller Ausgaben, welche die verpflichtete Person im Zu-sammenhang mit den Gerichtsverfahren zu den Rechten und Pflichten gemäß diesem Gesetz aufge-wendet hat, und zwar einschließlich der Kosten für ihre eigenen Mitarbeiter sowie der Kosten für die rechtliche Vertretung: 0

Aufzählung der gewährten ausschließlichen Lizenzen, einschließlich der Begründung der Unabding-barkeit der Erteilung der ausschließlichen Lizenz: 0

Anzahl der gemäß der best. § 16a eingebrachten Beschwerden, Gründe ihrer Einbringung und kurze Beschreibung der Art ihrer Erledigung: 0

Weitere Informationen in Bezug auf die Geltendmachung dieses Gesetzes: 0

Erklärung gemäß der Best. § 16 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 500/2004 Slg., Verwaltungsord-nung

Mit dem 1. August 2013 verlangt die Ethik-Kommission der Tschechischen Republik für die Würdi-gung der Teilnehmer des Widerstandskampfes und des Widerstandes gegen den Kommunismus in den Verwaltungsverfahren, zu deren Führung sie gemäß der Best. § 7 des Gesetzes Nr. 262/2011 Slg., über die Teilnehmer des Widerstandkampfes und des Widerstandes gegen den Kommunismus, zuständig ist, bei in englischer, französischer und deutscher Sprache erstellten Urkunden keine amtlich beglau-bigte Übersetzung in die tschechische Sprache; dies betrifft nicht die in der Bst. § 53 Abs. 3 und 4 des Gesetzes Nr. 500/2004 Slg., Verwaltungsordnung, in der Fassung der späteren Vorschriften, angeführ-ten Schriftstücke.

Sekretariat der Ethik-Kommission

Tel.: +420 224 002 747

E-Mail: etickakomisecr@vlada.cz

Amtsstunden – Aufgabestelle des Amtes der Regierung der ČR

Mo – Fr: 8:30 – 16:00 Uhr